Satzung Bund-fiB gUG




Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch Betrieb von einem Bildungsinstitut, die Organisation und Durchführung von Lernförderung von Schülern und Schülerinnen eine allgemeine und berufliche Schule, interne Fortbildungen der Tutoren und Tutorinnen, Übersetzungshilfen bei Verständnisproblemen durch Sprachbarrieren, Vereinfachung von Informationsmaterialien, Abbau von Kommunikationsbarrieren, durch Sprachmittlung, sowie die Entwicklung und Einsatz von digitalen Medien, Unterstützung bei offiziellen Antragsstellungen, Bereitstellung von Lehrmaterialien, Entwicklung von Lösungsvorschlägen für die Integration in den Regelunterricht, Bildung in einem engen demokratischen Verständnis, Aufklärungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten.